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Hygienisch-technische Begehung

Expertise zu Trinkwasser-Anlagen 

Das bis zum Hausanschluss gelieferte Trinkwasser wird in der Regel in einwandfreier hoher Qualität geliefert.

Wichtig für den Betreiber und Inhaber einer Trinkwasserinstallation (Unternehmer und sonstige Inhaber UsI) für die langfristige hohe Qualität des Trinkwassers ist die Einhaltung der technischen Regeln und die regelmäßige Inspektion und Wartung. Hierzu gibt es eine Vielzahl von Verordnungen, DIN – Vorschriften, DVGW Arbeitsblätter und Hygienevorschriften. Durch richterlicher Urteile, z.B. BGH, Urteil vom 06.05.2015, VIIIZR 161/14 über die Haftung des Vermieters bei Legionellen im Trinkwasser seinem Mieters gegenüber, ist die Haftungsfrage in vielen Fällen eindeutig.

Allerdings ist die Verpackung – „die Rohrleitungen“ - unseres Lebensmittel Nr. 1 nahezu in jedem Gebäude unterschiedlich. Altersbedingt und durch unterschiedliche Materialien kommt es zur nicht immer positiven Veränderung der Trinkwasserqualität. 

U.a. stellt dies in Deutschland die Anwendung des Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von radioaktiven Stoffen im Trinkwasser bei der Umsetzung der Trinkwasserverordnung sicher. Dieser vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Umweltbundesamt (UBA), die zuständigen Landesbehörden sowie der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs e.V. (DVGW) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V (BDEW) - herausgegebene, sogenannte Trinkwasser-Leitfaden ist nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft abgefasst und berücksichtigt in aller Regel die Wasserqualität nach Abschluss der Aufbereitung (also am Wasserwerksausgang). 

Ziel der Hygienisch-technischen Begehung

Ziel der Hygienisch-technischen Begehung ist die Lokalisierung der Stellen in der Trinkwasserinstallation, die nicht den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T) entsprechen. Eine entsprechende Expertise und die Kenntnis der aktuellen einschlägigen Verordnungen kann nur durch permanente Weiterbildung in diesem Bereich erlangt und aufrecht erhalten werden.

Die Dokumentation sicherheitsrelevanter Bauteile und der Schwachstellen ist die Grundlage für einen Inspektions– und Wartungsplan, wie in der DIN EN 806-5 (Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 5: Betrieb und Wartung) und der Richtlinie VDI/DVGW 6023 "Hygiene in Trinkwasser-Installationen; Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung" vorgeschrieben. 

Der Vorteil für den Betreiber einer Trinkwasserinstallation ist, dass Maßnahmen ohne behördlichen Zwang umgesetzt werden können. Die Umsetzung der Instandsetzung kann also zeitlich ohne Terminfristen geplant werden.

Entspricht die Trinkwasserinstallation den a.a.R.d.T. gehen Experten in der Fachwelt davon aus, dass Trinkwasser für den menschlichen Gebrauch stets in einwandfreier Qualität beim Nutzer entnommen werden kann. Deshalb müssen bei neuen oder auch geplanten Trinkwassererwärmungsanlagen an allen Stelle im Verteilungssystem Wassertemperaturen von mindestens 55 Grad Celsius sichergestellt werden - unabhängig davon ob eine medizinische Einrichtung, ein Hotel über 10 Betten oder andere öffentliche Gebäuden mit Trinkwasserversorgung vorliegt.

Sollte es dennoch zu einer Kontamination mit z.B. Legionellen kommen, wird die Lokalisierung auf Grund der Dokumentation erheblich vereinfacht und es können u.U. kostenintensive Maßnahme vermieden werden. 

Profitieren auch Sie von der Hygienisch-technischen Begehung durch einen anerkannten Spezialisten und kontaktieren Sie uns noch heute für einen unverbindlichen Beratungstermin.

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Kerstin Karpf, AQUA Diagnostik

 

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